FAQs Wintersportwochen
- Volksschullehrer:in, Sonderschullehrer:in: Abgeschlossene Lehramtsprüfung für den Unterricht an Volksschulen, Sonderschulen, wenn jene Sportarten Inhalte von bewegungserziehlichen SchVA sind, für die sie im Rahmen der Ausbildung befähigt wurden, bzw. wenn sie facheinschlägige Qualifikationen erworben haben.
- Bewegungserzieher:in: Abgeschlossene Lehramtsprüfung für Bewegung und Sport.
- Begleitlehrer:in: Lehramtsprüfung; längerfristige Erfahrung in der Begleitung von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen und umfassende Kenntnis praktischmethodischer Modelle in zumindest einer der angebotenen Sportarten; Befähigung zur Leitung von Schulveranstaltungen an einer der unter unten genannten Einrichtungen.
Für die Leitung von Wintersportwochen ist eine Ausbildung zu Landesskilehrer:in, Landessnowboardlehrer:in, Skilehrwart:in, Skiinstruktor:in, Trainer:in für Ski alpin (zumindest Instruktor:in Jugendskirennlauf), Trainer:in für Snowboard, staatlich geprüfte:r Diplomskilehrer:in, staatlich geprüfte:r Diplomsnowboardlehrer:in oder eine Ausbildung zu Begleitlehrer:in für Wintersportwochen an einer Pädagogischen Hochschule nachzuweisen.
Einrichtungen für die Ausbildung:
- Institut für Sportwissenschaft an einer Universität
- Pädagogischen Hochschule
- Universitäts-Sportinstitut
- Bundessportakademie (Bundesanstalt für Leibeserziehung)
- Bundesheer
- gleichwertige Ausbildungseinrichtung der Sportfachverbände (z.B. Alpenverein)
- gleichwertige Ausbildungseinrichtung eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union
ÖAKS: Curriculum - Qualifizierung von Begleitpersonen und Begleitlehrkräften zur Anleitung von Schülerinnen und Schülern auf Wintersporttagen / Wintersportwochen – Schi alpin / Snowboard
Rechtsquellen:
Richtlinie für die Durchführung von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen (Rundschreiben 17/2014)
Für den Bereich Ski alpin, Snowboard (und verwandte Geräte) im organisierten Schneesportraum legt das Rundschreiben Nr. 17/2014 für die Durchführung von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen des BMBWF eine Gruppengröße von 12 Schüler:innen pro Begleitperson zusätzlich zur Kursleitung fest. Diese Gruppengröße darf nur kurzfristig (also in Ausnahmefällen) überschritten werden. Hier finden Sie eine detaillierte Übersichtstabelle.
Die tatsächliche Gruppengröße ist für die einzelnen Sportarten von Faktoren wie Schwierigkeitsgrad und Dauer von Aktivitäten sowie der Leistungsfähigkeit der Gruppe (Kondition, Erfahrung, Können, ...) abhängig und wird im Einzelfall aus Sicherheitsgründen zu reduzieren bzw. von mehr als einer Gruppenleiterin/einem Gruppenleiter zu betreuen sein.
Rechtsquellen:
§ 2 Abs. 3, 4 und 5 Schulveranstaltungenverordnung (SchVV)
Richtlinie für die Durchführung von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen (Rundschreiben 17/2014)
Wenn eine Lehrperson ausfällt (zB wegen Krankheit, wegen Verletzung oder wegen notwendiger Beaufsichtigung erkrankter Schüler:innen im Quartier), ist die Skigruppe auf die verbleibenden Lehrpersonen aufzuteilen. Die maximale Gruppengröße von 12 Schüler:innen darf jedoch nur im Ausnahmefall kurzfristig (1/2 - 1 Tag) überschritten werden.
Bei längerer Verhinderung ist von der Skikursleitung vor Ort oder aus der Schule eine Ersatzlehrperson zu organisieren.
Rechtsquelle:
Richtlinie für die Durchführung von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen (Rundschreiben 17/2014)
Hier wird unterschieden zwischen organisiertem und freiem Schneesportraum:
Zum organisierten Schneesportraum zählen jene Gebiete, die durch den Pistenerhalter gesichert (markiert) sind, also Pisten und Skirouten. Während eine Piste kontrolliert und präpariert wird, ist dies bei einer Route nicht der Fall. Beide sind jedoch markiert und auf alpine Gefahren wird hingewiesen (z.B. Sperre bei Gefahr). Im organisierten Schneesportraum ist der Pistenerhalter verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, um die Pistenbenützer:innen vor Lawinenunfällen zu schützen. Auf Pisten und Routen sind Skifahrer:innen daher weitgehend vor Lawinen sicher.
Die Skipisten sind je nach Schwierigkeitsgrad blau (leicht - bis 25 % Hangneigung), rot (mittel - bis 40 % Hangneigung) oder schwarz (schwer - über 40 % Hangneigung) markiert. Die Einteilung gibt wichtige Hinweise mit welcher Gruppe, welche Piste befahren werden kann, jedoch muss das gewählte Gelände dem Alter und dem Können der teilnehmenden Schüler:innen entsprechen und sollte daher der Leitung bekannt sein. Eine Grundregel lautet: Kein Befahren einer schwarzen Piste mit einer Anfängergruppe.
Der freie Schneesportraum ist nicht markiert, nicht angelegt, er wird nicht präpariert und auch nicht kontrolliert. Im freien Schneesportraum sind alle Gefahren der winterlichen Bergwelt zu beachten. Die drei wichtigsten Gefahren sind: Lawinen, Absturz und Verirren.
Das Rundschreiben Nr. 17/2014 für die Durchführung von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen regelt für den freien Schneesportraum das Variantenfahren und Touren im alpinen Gelände.
- Unter Variantenfahren versteht man das Abfahren im freien Schneesportraum im Nahbereich einer Piste bzw. Route, wobei die Variante nicht mit einem Aufstieg verbunden ist und wieder in eine Piste/Route münden muss.
- Unter Tour versteht man das Aufsteigen mit Wintersportgeräten und die Talfahrt bzw. den Abstieg im freien Schneesportraum.
Der erhöhten Gefahrensituation wird durch erhöhte Sicherheitsanforderungen bei der Ausbildung der Begleitpersonen und bei der Organisation Rechnung getragen.
Variantenfahren
Ausbildung: zu staatlich geprüfte:r Berg- und Skiführer:in, zumindest aber Berg- und Skiführeranwärter:in (der Abschluss darf nicht mehr als drei Jahre zurückliegen), staatlich geprüfte:r Skilehrer:in, staatlich geprüfte:r Skiinstruktor:in mit Alpinausbildung, Skitourenwart:in bzw. Instruktor:in Skitouren, Lehrwart:in hochalpin oder Landesskilehrer:in mit Alpinausbildung, Instruktor:in für Snowboardtouren, Snowboardinstruktor:in mit Alpinausbildung, Landesnowboardlehrer:in mit Alpinausbildung, Diplomsnowboardlehrer:in mit Alpinkurs, Diplomsnowboardführer:in
Organisation: Zusätzlich zu den Bestimmungen für den organisierten Schneesportraum gelten:
Für die Einschätzung der Gefahrensituation im freien Schneesportraum sind neben einer abgeschlossenen Ausbildung auch die persönliche Erfahrung und die Kenntnis des Gebietes wesentlich.
Die tatsächliche Gruppengröße ist abhängig von Faktoren wie Schwierigkeitsgrad und Homogenität der Gruppe (Kondition, Erfahrung, Fahrkönnen im Tiefschnee,...). Nötigenfalls ist das Variantenfahren mit 2 Gruppenleiter:innen durchzuführen. Zu beachten sind die jeweils geltenden landesgesetzlichen Vorschriften.
Sicherheit: Eine Entscheidung über Antritt bzw. Fortsetzung einer Variantenfahrt hat auf Grund
einer gewissenhaften Prüfung zu erfolgen und ist stets auf die jeweils herrschende Witterungslage (Lawinenwarndienste) abzustellen. Das Tragen eines geeigneten Schutzhelms und das Mitführen einer üblichen Sicherheitsausrüstung (Lawinen-Verschüttetensuchgerät, Lawinensonde, Schaufel, Mobiltelefon) sind obligatorisch.
Touren
Ausbildung: zu staatlich geprüfte:r Berg- und Skiführer:in, staatlich geprüfte:r Skilehrer:in mit Skiführerausbildung, Diplomsnowboardführer:in, Skitourenwart:in bzw. Instruktor:in für Skitouren/Snowboardtouren/Winterwandern
Organisation: Zusätzlich zu den Bestimmungen für den organisierten Schneesportraum gelten:
Für die Einschätzung der Gefahrensituation im freien Schneesportraum sind neben einer abgeschlossenen Ausbildung auch die persönliche Erfahrung und die Kenntnis des Gebietes wesentlich. Touren sind grundsätzlich mit 2 Gruppenleiter:innen durchzuführen. Zu beachten sind die jeweils geltenden landesgesetzlichen Vorschriften. Neben der ausgebildeten Gruppenleitung muss auch zumindest eine qualifizierte Begleitperson (fachkundige:r Zweite:r mit facheinschlägiger Ausbildung) eingesetzt werden. Die tatsächliche Gruppengröße ist abhängig von Faktoren wie Schwierigkeitsgrad, Dauer der Tour und Homogenität der Gruppe (Kondition, Erfahrung, Fahrkönnen im Tiefschnee, ...).
Sicherheit: Eine Entscheidung über Antritt bzw. Fortsetzung einer Skitour hat auf Grund einer gewissenhaften Prüfung zu erfolgen und ist stets auf die jeweils herrschende Witterungslage (Lawinenwarndienste) abzustellen. Es hat die Leitung sich hierzu des Rates ortskundiger, erfahrener und befugter Personen oder Stellen (z.B. Lawinenwarndienst, Polizei, Bergrettungsdienst, Skischulen) zu bedienen.
Begleitpersonen und Schüler:innen haben die übliche Sicherheitsausrüstung (Lawinen-Verschüttetensuchgerät, Lawinensonde, Schaufel, Mobiltelefon) mitzuführen. Für Abfahrten ist das Tragen eines geeigneten Schutzhelms erforderlich.
Achtung: Abkürzungen oder gespurte Hänge zählen nicht automatisch zum organisierten Schneesportraum. Ein Befahren dieser Hänge ist Schulgruppen daher (ohne entsprechende Zusatzausbildung der Begleitpersonen) nicht gestattet.
Rechtsquelle:
Richtlinien 2014 für die Durchführung von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen (Rundschreiben Nr. 17/2014)
Um Freifahrten für Begleitpersonen auf Wintersportwochen in Anspruch zu nehmen, kann das Formular Berechtigung zur Freifahrt des Fachverbandes der Seilbahnen, WKÖ, verwendet werden. Die Umsetzung der Freikartenregelung obliegt den Unternehmen und es besteht kein Rechtsanspruch auf Freikarten. Im Zweifelsfall empfehlen wir, mit dem Skigebiet im Vorfeld Kontakt aufzunehmen.
Infoschreiben des Fachverbandes der Seilbahnen, WKÖ.
Laut Schulunterrichtsgesetz sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Schüler:innen mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln auszustatten. Dazu zählen auch die Bindungseinstellung, Servicierung von Ski/Snowboard für die Wintersportwochen.
Rechtsquelle:
§ 61 (1) SchUG
Zum Thema Eislaufen gibt es keine eigenen Regelungen.
Die Gruppengröße ist unter Beachtung der Sorgfaltspflicht, des Alters der Schüler:innen sowie der körperlichen und geistigen Reife der Schüler:innen so festzulegen, dass von der Lehrperson jederzeit wirksame Maßnahmen gesetzt werden können, damit die größtmögliche Sicherheit der Schüler:innengruppe gewährleistet ist.
Empfohlen wird das Tragen von Helm und Handschuhen.