Förderungen und
Unterstützungen
Überblick finanzieller Unterstützungsmaßnahmen für Schüler:innen.
Finanzielle Unterstützungen
Schülerunterstützung für Bundesschüler:innen (AHS, BMHS)
Antragstellung:
- Formulare online oder in der Schuldirektion bzw. bei der Bildungsdirektion
- bis zum 30. April des laufenden Schuljahres
Vorraussetzung für die Schüler:innenunterstützung:
- Teilnahme an einer Schulveranstaltung, die mindestens 5 Tage dauert.
- Schüler:in ist österreichische:r Staatsbürger:in oder gleichgestellt.
- Sonstige Staatsangehörige sind anspruchsberechtigt, wenn zumindest ein Elternteil in Österreich durchgehend wenigstens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig war und in Österreich den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehung hatte.
- Personen im Asylverfahren oder mit subsidiärer Schutzbedürftgikeit.
Nach den im Schülerbeihilfengesetz festgelegten Regeln wird berechnet, ob die Bedürftigkeit des Schülers/der Schülerin gegeben ist. Ist das der Fall, wird je nach der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Familiengröße des Schülers/der Schülerin beziehungsweise der Erziehungsberechtigten eine Unterstützung bis zu EUR 256,-- gewährt.
Burgenland, bis zur 4. Schulstufe: € 40-100; ab der 5. Schulstufe: € 60-135
Oberösterreich, € 60-150
OÖ AK-Klassenfahrtsbonus, 5.-9. Schulstufe: € 75, € 150
Salzburg, bis zu € 300
Tirol, bis zu € 150
Vorarlberg, € 66-180
Wien, € 22/Tag Winter; € 17/Tag Sommer; € 12/Tag Winter/Sommer bei Aufenthalt in einem WIJUG-Heim
Elternvereine sind, nach Maßgabe der vorhandenen Mittel, in der Regel bereit, in Notfällen unterstützend einzugreifen, um möglichst allen Schüler:innen die Teilnahme an Wintersportwochen und anderen Projektwochen zu ermöglichen. Die Größenordnung sowie die Details der Abwicklung werden jeweils von den Gremien des Elternvereins festgelegt. Anträge sind so früh wie möglich an den Elternverein zu übermitteln, damit sie rechtzeitig vor der Veranstaltung behandelt werden können.
Elternvereine empfehlen, dass bei der Reiseplanung auf Klassenebene ein von allen Eltern finanzierbares Limit festgelegt wird, alle sinnvollen Möglichkeiten zur Kostensenkung berücksichtigt werden sowie alle Eltern über Förderangebote und –bedingungen informiert werden.
Im heurigen Schuljahr 2024/25 wird eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Schüler:innen zur Teilnahme an Winter- und Sommersportwochen von BMKÖS (Bundesministerium für Kunst, Kultur, Öffentlicher Dienst und Sport), BMBWF (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung) und WKÖ (Wirtschaftskammer Österreich) zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise (siehe "Datenschutzhinweise zu den Unterstützungsanträgen A+B") zu dem Unterstützungsantrag, da Personen, die den Antrag unterfertigen, davor darüber in Kenntnis gesetzt werden müssen.
Download Unterstützungsantrag A (pro Schüler:in)
Download Unterstützungsantrag B (für mehrere Schüler:innen)
Senden Sie den ausgefüllten/unterfertigten Antrag (entweder für eine Schülerin/einen Schüler oder mehrere Schüler:innen) inkl. Bedürftigkeitsnachweis zeitgerecht per Mail an antrag@sportwochen.org.