Sicherheit auf
der Piste

Skischuh offen

Ausrüstung
Pflicht & Tipps

Grundsätzliches über Bekleidung, Helm, Handschuhe, Skischuh, Skistock, Ski- bzw. Sonnenbrille sowie die korrekte Bindungseinstellung finden Sie HIER.

Skibindungen werden nach Können und Körpergewicht individuell eingestellt.

Bei Leihmaterial wird die Bindungseinstellung direkt im Verleih vorgenommen.

Bei privatem Skimaterial soll die Bindungseinstellung über den Fachhandel erfolgen. 

In der Schule:
Für Schüler:innen auf einer Wintersportwoche ist das Tragen eines Schutzhelms erforderlich
.
(s. Richtlinien zur Durchführung von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen, Rundschreiben Nr. 17/2014)

Im Privatbereich:
Am 25. August 2009 wurde im Ministerrat die Vereinbarung der Bundesländer über die Helmpflicht beim Wintersport zur Kenntnis genommen.

In den Bundesländern Salzburg, Kärnten, Steiermark, Niederösterreich, Oberöster­reich, Burgenland und Wien ist per Landesgesetz die Helmpflicht bis zum vollendeten 15. Lebensjahr beim Befahren von Skipisten im Rahmen der Wintersportausübung bereits vorgeschrieben. Die Erziehungsberechtigten und Aufsichtspersonen haben für die Einhaltung dieser Verpflichtung im Rahmen ih­rer Möglichkeiten und des ihnen Zumutbaren Sorge zu tragen.

In Tirol und Vorarlberg gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung. In Vorarlberg wurde lediglich eine öffentliche Empfehlung für das Tragen von Skihelmen ausgesprochen.

HIER erfahren Sie alles zum RICHTIGEN Helm!

Worauf im Skiverleih und vor allem beim Ausborgen von Skischuhen zu achten ist.

Franzi im Materialverleih

Barrierefreie
Wintersportwoche

Die ALOIS PRASCHBERGER Rolltechnik & Sport GmbH unterstützt Lehrer:innen bei der Planung von barrierefreien Wintersportwochen.

Webseite

Angebot für Schulen

Die Rolltechnik & Sport GmbH unterstützt das Lehrpersonal an Schulen auf der Piste im Umgang mit Schüler:innen mit Beeinträchtigungen (zB durch Geräteverleih, Kurse oder Beratungen). Wir bitten um zeitgerechte Kontaktaufnahme, um bei der Planung Ihrer Wintersportwoche behilflich sein zu können!

Kontakt (Anfrage per E-Mail)

Freizeit-PSO bietet die passende Ausrüstung (Mono-Ski, Bi-Ski, Krückenski, Ski-Links, etc.) und gut geschulte Skilehrer für Menschen mit Behinderung. Ganz nach dem Motto: „Geht nicht – Gibts nicht!“ finden wir für jeden die passende Lösung zum barrierefreien Skifahren in der Region Schladming-Dachstein.

Webseite
Ausrüstungsverleih

 

 

Sicherheit auf der Piste
Videos & Spiele

#1 Rücksichtnahme auf andere Ski- u. Snowboarder:innen
#2 Beherrschung der Geschwindigkeit und Fahrweise
#3 Wahl der Fahrspur
#4 Überholen
#5 Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren
#6 Anhalten
#7 Aufstieg und Abstieg
#8 Beachten der Zeichen
#9 Hilfeleistung
#10 Ausweispflicht
alle 10 Videos

Die Lawinenwarnung in Österreich ist Aufgabe der Bundesländer. Eine österreichweite Übersicht bietet www.lawinen.at.
Je nach Gefahrenlage werden gemäß der Europäische Lawinengefahrenskala Warnungen in fünf Stufen ausgegeben. 

In der wispowo.app finden Sie bei "Lehrbehelfe Schulsport" - "Skitipps" passend zu den einzelnen Übungen kurze Video-Sequenzen zum Österreichischen Skilehrweg.

Das snow institute vermittelt gemeinsam mit unzähligen Initiativen der jungen Generation präventiv ein kompetentes Verhalten im Umgang mit Schnee, Eis und dem Risiko Lawine. Dazu stellt es den lokalen/regionalen Initiativen Fachwissen sowie praxistaugliche Lehrmaterialien frei zugänglich und transparent zur Verfügung. Alle Unterlagen sind einheitlich, auf dem aktuellen Stand und können unkompliziert ohne großen Aufwand heruntergeladen und eingesetzt werden. Die Materialien des snow institute sind ein einfach zu kombinierendes Werkzeug für individuelles Lernen für den Unterricht, für Skiwochen, für Lawinenkurse oder auch als Nachschlagewerk.

Flugrettung
in Tirol

Vereinbarung des Landes Tirol mit den in Tirol tätigen Flugrettungsbetreibern vom 1. Jänner 2012:

Bei Unfällen, die sich bei der Teilnahme an Schulveranstaltungen oder schulbezogenen Veranstaltungen ereignen erfolgen durch die in Tirol tätigen Flugbetreiber keine direkte Rechnungslegung an die Patient:innen bzw. deren Erziehungsberechtigten, da diese Unfälle in den Bereich der Grundversorgung fallen. Umfasst sind davon allerdings ausschließlich Unfälle, die sich innerhalb der Tiroler Landesgrenzen ereignen.

Daraus ergibt sich, dass für in Tirol stattfindende (Winter)Sport-Schulveranstaltungen der Abschluss von weiteren Versicherungen in Bezug auf die Deckung der Hubschrauberkosten
nicht erforderlich ist.

Info

Sicherheit beim Wintersport
AUVA

Im Rahmen der AUVA Skisicherheit bieten AUVA-Safety-Guides verschiedene altersadäquate Aktionen an. Die Kosten für den Guide werden von der AUVA getragen; einzig eine ev. anfallende Nächtigung ist von der Schule zu übernehmen.

Für Volksschulen: Skisicherheits-Workshop in der Klasse
Für Schulen ab der 5. Schulstufe: Skisicherheitstraining im Rahmen einer Wintersportwoche
Für Lehrkräfte an Volksschulen: Skisicherheits-Fortbildung als Webinar und im (Wunsch-)Skigebiet
Für Pädagogische Hochschulen und Universitäten: Aus- und Fortbildung von Lehrkräften
Für Schulen in Kärtnen: Kärntner Skisicherheitstage

Die AUVA hat als zusätzliche Unterstützung zur Vorbereitung auf die Wintersportwochen 3 DVDs aufgelegt.
Skifahren - widmet sich neben der Darstellung der AUVA-Wintersport-Sicherheitsaktionen der Ausrüstung und Vorbereitung sowie dem richtigen Verhalten auf Skipisten.
Snowboarden - geht auf die Sicherheit beim Snowboarden ein, denn nur korrektes und methodisch richtiges Boarden ist, neben passender Schutzausrüstung, Garant für ein verletzungsfreies Wintersportvergnügen.
Grundregeln, Safety Guide - beschreibt die AUVA-Wintersport-Sicherheitsaktion Safety Guide und infomriert über die richtige Ausrüstung, die notwendige Vorbereitung sowie das richtige Verhalten auf der Piste.

Die Servicestelle Schulsportwochen verfügt über einige Exemplare der DVD. Gerne können Sie die DVDs kostenlos bei uns bestellen: office@sportwochen.org

Ebenfalls kostenlos können Sie die DVD kostenlos bei der AUVA direkt (info@safety-guide.info) bestellen.

Schüler:innen an österreichischen Schulen sind unabhängig von der Staatsbürgerschaft aufgrund des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes beitragsfrei bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) versichert. Der Versicherungsschutz gilt u.A. bei

  •     Unfällen bei der Teilnahme auf Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen.

Der Versicherungsschutz reicht von Sachleistungen wie die Unfallheilbehandlung und Rehabilitation, Bergungskosten/Transportkosten, prothetische Versorgung/Hilfsmittel bis zu Geldleistungen wie Versehrtengeld und Versehrtenrente. Hier finden Sie einen Überblick über die

Versicherteninformation für Schüler:innen der AUVA

.

Bei Bergungs-/Transportkosten mit einem Hubschrauber muss jedoch beachtet werden, dass der Versicherungsschutz nicht immer die tatsächlichen Kosten deckt und gegebenenfalls die Erziehungsberechtigten leistungspflichtig werden. Es wird daher empfohlen, für die Schulveranstaltung eine Zusatzversicherung abzuschließen. Zur Bezahlung von Gebühren im Zusammenhang mit Versicherungen können die Erziehungsberechtigten verpflichtet werden.

Für zusätzliche Transportkosten (Taxi zum/vom Arzt, Krankenhaus) für Lehrkräfte ist eine Reiserechnung zu legen.

ÖSV-SchülerSchutz
Unfallversicherung

spezielle Unfallversicherung für Wintersportwochen

  • Prämie: € 2,50 pro Person
  • ÖSV-TopService ist im Versicherungsschutz inkludiert (Informationen zu Verbleib und Zustand von verunfallten Schüler:innen)
  • gilt für bis zu 6 Wintersporttage
  • Hubschrauberbergungen bis zu € 25.000,- versichert
  • Online-Anmeldung und automatische Zustellung einer Deckungsbestätigung

ÖSV-SchülerSchutz

Liftfahren
Tipps und Informationen

Die Ausstiegssituation kann je nach Liftanlage verschieden gestaltet sein. Wir empfehlen, vor der erstmaligen Benützung, gemeinsam mit den Schüler:innen das Zusteigen und das Verlassen des Förderbandes sowie der unmittelbaren Ausstiegsstelle zu besprechen und nach Möglichkeit bei anderen Liftbenützer:innen zu beobachten.

  • Beim ersten Mal am Schlepplift fahren jüngere Kinder (10-12 Jahre) eventuell ohne Stöcke.
  • Beim Aussteigen kurz an der Stange vom Schleppliftbügel nach vorne ziehen und den unbelasteten Bügel wegwerfen. Dies am besten vor dem ersten Mal mit einem Übungsbügel (nicht am Lift, sondern an der Talstation) lernen und üben ("Einstieg - Fahren - Ausstieg").
  • Das Nachfahren der Lehrperson beim Schlepplift hinter der Gruppe ist definitiv korrekt, um etwaigen Gestürzten (klare) Anweisungen geben zu können.

  • Vor dem ersten Mal genaue Erklärung des Zustiegs (Wer fährt mit wem? Wo muss ich stehen? Wie schließe ich den Sicherheitsbügel?) und des Ausstiegs (Wann muss ich den Bügel öffnen? Wann aufstehen? Wo warten wir zusammen?) geben.
  • Kleinere Kinder sitzen außen (damit beim Ein- und Aussteigen das Liftpersonal helfen kann).
  • Jüngere/kleinere Kindern fahren die ersten Male eventuell ohne Stöcke.
  • Für Lehrperson wird empfohlen, hinter der Gruppe nachzufahren, um den Einstieg und die Fahrt im Überblick zu haben: dass die Schüler:innen geordnet anstehen und nicht unmittelbar vor den Klapptürchen doch noch mit wem anderen fahren wollen; dass die Kinder richtig bis zur Markierung nach vorne fahren.
    Sollte die Lehrperson dennoch vor der Gruppe fahren, kann sie beim Ausstieg darauf achten, dass der Bügel rechtzeitig - aber nicht zu früh - geöffnet wird. Zudem kann sie helfen, wenn beim Ausstieg jemand stürzt.

Der Aufsichtserlass (Rundschreiben Nr. 15/2005) ist eine Zusammenfassung und Erläuterung der für die Aufsichtsführung durch Lehrpersonen sowie durch andere Aufsichtspersonen i.S. des § 44a SchUG wesentlichen Rechtsvorschriften - nach Rechtsbereichen gegliedert (v.a. Schulrecht, Dienst- und Disziplinarrecht, Zivilrecht, Strafrecht).

Die Lehrperson hat im konkreten Einzelfall die jeweils angemessene Intensität der Beaufsichtigung (von „nicht aus den Augen lassen“ bis „in der Nähe oder erreichbar sein“) eigenverantwortlich zu wählen. Die Intensität und die Form der Aufsichtsführung hängt von des jeweiligen Sitaution ab. So ist in gefährlichen Situationen (z.B. Turnunterricht, Schulveranstaltungen) ein strengerer Maßstab anzulegen als in alltäglichen Situationen des Schulalltages. Zu berücksichtigen ist auch der Informationsstand der Schüler:innen über Gefahrenquellen und die Beziehung zur Umgebung. Außerdem sind die Aufsichtsmaßnahmen abhängig vom Verhältnis der Anzahl der Aufsichtspersonen zur Anzahl der ihnen anvertrauten Schüler:innen.

In der 7. und 8. Schulstufe kann die Aufsichtsführung bei Vorliegen der notwendigen körperlichen und geistigen Reife der Schüler:innen entfallen, sofern dies aus besonderen schulischen Gründen zweckmäßig ist.

Ab der 9. Schulstufe kann die Beaufsichtigung auch ganz entfallen kann, wenn eine Beaufsichtigung im Hinblick auf die körperliche und geistige Reife der Schüler:innen entbehrlich ist.

Aufsichtserlass

Bei der Beförderung von Kindern im Bereich Sesselbahnen, Kabinenbahnen, Schlepplifte wird auf die Körpergröße abgestellt. Das Verhältnis Anzahl der Kinder zu Begleitperson(en) ist abhängig von der Art des Aufstiegshilfe.

Sesselbahnen

  • unter 1,10 m: Kinder auf dem Schoß einer Begleitperson oder auf dem Nebensitz
  • zwischen 1,10 m und 1,25 m: Kinder allein auf einem Sitz oder zu zweit nebeneinander und 1 Begleitperson auf einem der Nebensitze
  • allgemein: 2 Kinder + 1 Begleitperson
  • Vierersesselbahn: 3 Kinder + 1 Begleitperson (nicht auf dem Randsitz!)
  • Sesselbahnen mit verriegeltem Schließbügel / mit Absturzsicherung, deren geschlossene Stellung von Seilbahnbediensteten vor Abfahrt kontrolliert wird: max. 7 Kinder + 1 Begleitpersonen

Kabinenbahnen, Pendelbahnen, Standseilbahnen

  • unter 1,10 m: Kinder + 1 Begleitperson

Schlepplift

  • unter 1 m / 1,10 m: Kinder nicht alleine
  • zwischen 1 m / 1,10 m und 1,10 m/1,25 m: Kinder alleine, wenn Begleitperson (15 Jahre) zustimmt

Begleitperson

  • gesetzliche:r Vertreter:in, Aufsichtsperson (zB Lehrperson), Zufallsbegleitung (jede Person mit Bereitschaft nebem einem Kind zu sitzen und im Bedarfsfall Hilfe zu leisten)

Die Regelungen zur Kinderbeförderung im Bereich Sesselbahnen, Kabinenbahnen, Schlepplifte sind im Buch "Skisport und Recht" (Hrsg. Walter Pilgermair, Verlag Österreich GmbH, Wien 2021) ausführlich dargestellt von Jörg Schröttner im Kapitel "Seilbahnerchte. Personenbeförderung bei Seilbahnen und Schleppliften", S. 90-93.

Jörg Schröttner: Leiter der Obersten Seilbahnbehörde im Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), Präsident des Weltseilbahnverbandes OITAF

Buchauszug

Webshop Verlag Österreich

Der Fachverband Seilbahnen der Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Transport und Verkehr, stellt auf seiner Website Musterbeförderungsbedingungen für Schlepplifte und Sesselbahnen zur Verfügung.

Musterbeförderungsbedingungen

Fachverband Seilbahnen

organisierter / freier
Skiraum

Ein Zeichentrickfilm der Servicestelle Schulsportwochen in Zusammenarbeit mit Schorsch Feierfeil zur Information über Markierungen und Beschilderungen im Schneesportraum sowie zur Bewusstmachchung der Unterscheidung zwischen organisiertem und freiem Schneesportraum für Kinder und Jugendliche im Rahmen einer Wintersportwoche.

Franzi im organisierten Ski(t)raum

Ab dem Pistenrand beginnt bereits der freie Skiraum - das gilt auch schon für "Waldwege".

Abkürzungen oder gespurte Hänge zählen nicht automatisch zum organisierten Schneesportraum. Ein Befahren dieser Hänge ist Schulgruppen daher (ohne entsprechende Zusatzausbildung der Begleitpersonen) nicht gestattet.

Gefahren im freien Skiraum:

  • Eingeschneite Hindernisse (z.B. Baumstümpfe, Zäune, Felsen)
  • Hohlräume unter der Schhneedecke (unterhalb von Ästen, Bäumen, Latschen)
  • Sturz im Tiefschnee (Befreiung aus eigener Kraft nicht immer möglich)
  • Verirren
  • Lawinen

Abseits des organisierten Skiraumes (Pistenregeln beachten!) könnten sämtliche alpine Gefahren (ungekennzeichnet) lauern.

Auf den Pisten hingegen werden diese im Falle gekennzeichnet:

  • apere oder schneearme Stellen
  • Pistenzeichen (z.B. Kreuzung, Lift)

Skirouten sind hingegen nur vor Lawinengefahr, aber nicht zwingend vor anderen atypischen alpinen Gefahren wie apere Stellen, Steine oder Löcher geschützt - daher auch hier vermehrt Vorsicht!

Wichtig ist, dass die Begleitpersonen im organisierten Skiraum über die FIS-Pistenregeln Bescheid wissen müssen und die Schüler:innen nachweislich darüber in Kenntnis gesetzt wurden.

Video FIS-Pistenregeln (Die Pistenraudis)
WISPOWO-Fan (mit FIS-Pistenregeln) bestellen
FIS-Pistenregeln / Österreichisches Kuratorium für Alpine Sicherheit

Unterorganisiertem Schneesportraumversteht man die Gesamtheit aus Skipisten und/oder Skirouten. Er ist markiert und vor alpinen Gefahren gesichert, im Fall der Skipiste auch präpariert und kontrolliert.

Ausbildung: Facheinschlägige Ausbildung (Skilauf oder Snowboard) der Lehrer:innenbildung, der Lehrer:innenfort(weiter)bildung. Zumindest Ausbildung zum:r Landesskilehreranwärter:in oder abgeschlossenes 1. Semester der Ausbildung zum:r Skilehrwart:in bzw. Skiinstruktor:in bzw. Ausbildung zum:r Snowboardinstruktor:in oder zumindest abgeschlossener 1. Teil der Ausbildung zum:r Landessnowboardlehrer:in

Für die bloße Begleitung von Schüler:innen im Rahmen von Wintersportveranstaltungen (z.B. Skitag) sind neben entsprechendem Eigenkönnen in der betreffenden Sportart zumindest die Kenntnis der Pistenregeln, der sicheren Liftbenützung und Gruppenführung sowie der sicherheitsrelevanten schulrechtlichen Bestimmungen (Sicherheitserlass, Aufsichtserlass 2005, …) erforderlich.

Organisation: Schneesportunterricht wird vorzugsweise in Gruppen durchgeführt. Eine Schüler:innengruppe darf nur im Ausnahmefall kurzfristig mehr als 12 Personen umfassen. Die tatsächliche Gruppengröße ist für die einzelnen Sportarten von Faktoren wie Schwierigkeitsgrad und Dauer von Aktivitäten sowie der Leistungsfähigkeit der Gruppe (Kondition, Erfahrung, Können, ...) abhängig und wird im Einzelfall aus Sicherheitsgründen zu reduzieren bzw. von mehr als einerPerson zu betreuen sein.
Das gewählte Gelände muss dem Alter und dem Können der teilnehmenden Schüler:innen entsprechen und soll dem:r Leiter:in der Wintersportveranstaltung oder zumindest einem:r Begleitlehrer:in bekannt sein.
Im Hinblick auf die Gewährleistung der Sicherheit sind die Schüler:innen bei der Vorbereitung der genannten Aktivitäten über Gelände- und Wetterverhältnisse sowie alle zu beachtenden Maßnahmen hinsichtlich der Ausrüstung eingehend zu informieren und zu belehren.

Sicherheit: Bei Benützung von Aufstiegshilfen (z.B. Schleppliften, Sesselliften, Seilbahnen) ist der Ausrüstung (Wind und Kälte) und insbesondere dem Verhalten der Schüler:innen erhöhtes Augenmerk zu schenken.
Bei Wetterlagen, die den Abgang von Lawinen vermuten lassen, ebenso bei sonstigen Witterungsverhältnissen mit erhöhtem Gefahrenmoment, sind bei der Durchführung des Übungsbetriebes diesbezügliche Warnzeichen und Maßnahmen von Pistenerhaltern und anderen befugten Stellen unbedingt zu beachten bzw. zu befolgen.

Das Tragen eines geeigneten Schutzhelms ist erforderlich.

Unter freiem Schneesportraumversteht man jenes alpine Gelände, das nicht als Piste oder Route deklariert und daher nicht vor alpinen Gefahren gesichert ist.

Die Richtlinien Nr. 17/2014 für die Durchführung von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen regeln für den freien Schneesportraum das Variantenfahren und Touren im alpinen Gelände.

- Unter Variantenfahren versteht man das Abfahren im freien Schneesportraum im Nahbereich einer Piste bzw. Route, wobei die Variante nicht mit einem Aufstieg verbunden ist und wieder in eine Piste/Route münden muss.
- Unter Tour versteht man das Aufsteigen mit Winterpsportgeräten und die Talfahrt / den Abstieg im freien Schneesportraum.
Der erhöhten Gefahrensituation wird durch erhöhte Sicherheitsanforderungen bei der Ausbildung der Begleitpersonen und bei der Organisation Rechnung getragen.

Variantenfahren
Ausbildung
: zum:r staatlich geprüften Berg- und Skiführer:in, zumindest aber Berg- und Skiführeranwärter:in (Abschluss nicht mehr als drei Jahre zurückliegend), staatlich geprüfte:r Skilehrer:in, staatlich geprüfte:r Skiinstruktor:in mit Alpinausbildung, Skitourenwart:in bzw. Instruktor:in Skitouren, Lehrwart:in hochalpin oder zum:r Landesskilehrer:in mit Alpinausbildung, Instruktor:in für Snowboardtouren, Snowboardinstruktor:in mit Alpinausbildung, Landesnowboardlehrer:in mit Alpinausbildung, Diplomsnowboardlehrer:in mit Alpinkurs, Diplomsnowboardführer:in

Organisation: Zusätzlich zu den Bestimmungen für den organisierten Schneesportraum gelten:
Für die Einschätzung der Gefahrensituation im freien Schneesportraum sind neben einer abgeschlossenen Ausbildung auch die persönliche Erfahrung und die Kenntnis des Gebietes wesentlich.
Die tatsächliche Gruppengröße ist abhängig von Faktoren wie Schwierigkeitsgrad und Homogenität der Gruppe (Kondition, Erfahrung, Fahrkönnen im Tiefschnee, ...). Nötigenfalls ist das Variantenfahren mit 2 Gruppenleiter:innen durchzuführen. Zu beachten sind die jeweils geltenden landesgesetzlichen Vorschriften.

Sicherheit: Eine Entscheidung über Antritt bzw. Fortsetzung einer Variantenfahrt hat auf Grund einer gewissenhaften Prüfung zu erfolgen und ist stets auf die jeweils herrschende Witterungslage (Lawinenwarndienste) abzustellen.

Das Tragen eines geeigneten Schutzhelms und das Mitführen einer üblichen Sicherheitsausrüstung (Lawinen-Verschüttetensuchgerät, Lawinensonde, Schaufel, Mobiltelefon) sind obligatorisch.

Touren
Ausbildung: zum:r staatlich geprüften Berg- und Skiführer:in, staatlich geprüfte:n Skilehrer:in mit Skiführerausbildung, Diplomsnowboardführer:in, Skitourenwart:in bzw. Instruktor:in für Skitouren/Snowboardtouren/Winterwandern

Organisation: Zusätzlich zu den Bestimmungen für den organisierten Schneesportraum gelten:
Für die Einschätzung der Gefahrensituation im freien Schneesportraum sind neben einer abgeschlossenen Ausbildung auch die persönliche Erfahrung und die Kenntnis des Gebietes wesentlich. Touren sind grundsätzlich mit 2 Gruppenleiter:innen durchzuführen. Zu beachten sind die jeweils geltenden landesgesetzlichen Vorschriften. Neben dem:r ausgebildeten Gruppenleiter:in muss auch zumindest eine qualifizierte Begleitperson (fachkundige:r Zweite:r mit facheinschlägiger Ausbildung) eingesetzt werden. Die tatsächliche Gruppengröße ist abhängig von Faktoren wie Schwierigkeitsgrad, Dauer der Tour und Homogenität der Gruppe (Kondition, Erfahrung, Fahrkönnen im Tiefschnee, ...).

Sicherheit: Eine Entscheidung über Antritt bzw. Fortsetzung einer Skitour hat auf Grund einer gewissenhaften Prüfung zu erfolgen und ist stets auf die jeweils herrschende Witterungslage (Lawinenwarndienste) abzustellen. Es hat der:die Leiter:in sich hierzu des Rates ortskundiger, erfahrener und befugter Personen oder Stellen (z.B. Lawinenwarndienst, Polizei, Bergrettungsdienst, Skischulen) zu bedienen.

Begleiter:innen und Schüler:innen haben die übliche Sicherheitsausrüstung (Lawinen-Verschüttetensuchgerät, Lawinensonde, Schaufel, Mobiltelefon) mitzuführen. Für Abfahrten ist das Tragen eines geeigneten Schutzhelms erforderlich.

Richtlinien 2014 für die Durchführung von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen
(Rundschreiben Nr. 17/2014, Geschäftszahl: BMBF-36.377/0023-II/8c/2014)

Auszug aus ÖNORM S 4611
Skipisten

Allgemein zugängliche, zur Abfahrt mit Ski und skiähnlichen Geräten vorgesehene und geeignete Strecke, die markiert, kontrolliert und vor atypischen Gefahren, insbesondere Lawinengefahr, gesichert ist und grundsätzlich präpariert wird.

Die Skipisten sind je nach Schwierigkeitsgrad blau (leicht - bis 25 % Hangneigung), rot (mittel - bis 40 % Hangneigung) oder schwarz (schwer - über 40 % Hangneigung) markiert.

Skiroute
Allgemein zugängliche, zur Abfahrt mit Ski und skiähnlichen Geräten vorgesehene und  geeignete  Strecke,  welche markiert und nur vor Lawinengefahr  gesichert  ist, aber weder präpariert noch kontrolliert werden muss.

Pistenrand
Grenze der Pistenfläche, innerhalb welcher der Pistenhalter seiner Sicherungspflicht nachkommt. Der Pistenrand kann durch natürliche Gegebenheiten bestimmt sein oder künstlich erkennbar gemacht werden.

Interview aus der Zeitung "In Bewegung" (Ausgabe 6/2002) des VDLÖ mit dem ehemaligen "Alpinstaatsanwalt" Dr. Robert Wallner zum Thema "Faszination Tiefschnee".

Einige Jahre sind seit der Publikation zwar vergangen, die Kernaussagen des Interviews zum Thema Sicherheit sind jedoch bis heute unverändert geblieben. Die aktuellen Richtlinie und Ausbildungsvoraussetzungen finden Sie oben in der Rubrik "Rechtsgrundlagen".

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